Die Unschuldsvermutung - ein Grundpfeiler des Rechtsstaates
Was ist die Unschuldsvermutung?
Grundprinzip des Strafverfahrens
Die Unschuldsvermutung, auch Präsumtion der Unschuld genannt, ist ein fundamentales Prinzip rechtsstaatlicher Strafverfahren. Sie besagt, dass jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig bewiesen wurde.
Ausgangspunkt für die Strafverfolgung
Die Unschuldsvermutung ist der Ausgangspunkt für jedes Strafverfahren. Sie stellt sicher, dass der Staat die Beweislast für die Schuld des Beschuldigten trägt. Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, seine eigene Unschuld zu beweisen.
Bedeutung der Unschuldsvermutung
Schutz vor Verurteilung ohne Beweise
Die Unschuldsvermutung schützt Bürger vor Verurteilungen aufgrund bloßer Vermutungen oder Verdächtigungen. Sie zwingt die Strafverfolgungsbehörden dazu, gründliche Ermittlungen durchzuführen und Beweise zu sammeln, die eine Verurteilung rechtfertigen.
Garant für ein faires Verfahren
Die Unschuldsvermutung ist ein grundlegendes Element eines fairen Strafverfahrens. Sie gewährleistet, dass Angeklagte mit Respekt behandelt und ihre Rechte geachtet werden.
Rechtliche Grundlage
Die Unschuldsvermutung ist in Artikel 48 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.
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